AGB

"Metalance - Alle Projekte" ist ein Angebot der Metalance UG (haftungsbeschränkt), In der Halde 43, 67480 Edenkoben, Deutschland (nachfolgend „wir“, „unsere“, „uns“ oder „Metalance“).

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die ausschließliche rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme und Nutzung von "Metalance – Alle Projekte".

1.2. Die AGBs richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen

1.4. Zusätzlich zu den AGBs können auf den Kauf und den Download der App die Regelungen der jeweiligen Vertriebsplattform (z. B. iTunes oder Google Play) Anwendung finden; im Falle einer Abweichung zwischen diesen AGBs und den Regelungen der jeweiligen Vertriebsplattform gehen diese AGBs vor.

1.6. Diese AGBs sind auf der Metalance-Website sowie in der App unter der Rubrik „Einstellungen“ (Zahnradsymbol) verfügbar, so dass Sie sie jederzeit einsehen sowie auf einem Mac, PC oder andere Geräte herunterladen, speichern und lesen können. Anderweitig speichern wir diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

2. Vertragsgegenstand und angebotene Dienste (Probeabo und kostenpflichtige App "Metalance – Alle Projekte")

2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Zurverfügungstellung von "Metalance - Alle Projekte" für eine bestimmte Laufzeit. "Metalance - Alle Projekte" wird Ihnen zunächst für höchstens 14 Tage entgeltfrei („Probeabo“) und sodann, soweit Sie nicht mindestens 24 Stunden vor Ablauf des kostenlosen Probeabos in Ihrem iTunes-Konto die automatische Verlängerung und damit verbundene Umwandlung in ein entgeltliches Abonnement ausgeschaltet haben, gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.

2.2. Der genaue Umfang der Funktionalitäten ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag über den Erwerb des "Metalance - Alle Projekte"-Abonnements kommt zustande, wenn Sie in Ihrer App die Einstellungen aufrufen und im daraufhin erscheinenden Screen die Schaltfläche „Abonnement verwalten“ betätigen und ggf. Ihre Anmeldeinformationen sowie den Bestätigungsprozess für den jeweiligen App Store erfolgreich durchlaufen (nachfolgend „Vertragsschluss“). Bis zum Betätigen der Schaltfläche „Abonnieren“ können Sie Ihre Bestellung jederzeit ändern oder abbrechen.

3.2. Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden.

4. Rechte und Pflichten des Nutzers

4.1. Sie dürfen das Probeabo für "Metalance - Alle Projekte" nur einmal (d.h. einmal pro User ID bzw. iTunes Konto) nutzen. Der nicht genutzte Zeitraum eines Probeabos verfällt, wenn Sie während der Laufzeit des Probeabos ein kostenpflichtiges "Metalance - Alle Projekte"-Abonnement abschließen.

4.3. Nach Beendigung dieses Vertrags haben Sie keine Zugriff mehr auf die Funktionalitäten der App.

5. Laufzeit und Kündigung; Übergang von Probeabo auf entgeltliches Abonnement

5.1. Mit Abschluss des Vertrages beginnt ein unentgeltliches höchstens 14-tägiges Probeabo, in dem Sie "Metalance - Alle Projekte" kostenlos nutzen können.

5.2. Soweit Sie nicht in Ihrem iTunes-Konto die automatische Verlängerung und die damit verbundene Umwandlung des Probeabos in ein entgeltliches Abonnement mindestens 24 Stunden vor Ablauf des kostenlosen Probeabos ausgeschaltet haben, beginnt hiernach das entgeltliche Abonnement. Selbstverständlich könne Sie auch bereits vor Ablauf des Probeabos ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Die Laufzeit Ihres entgeltlichen "Metalance - Alle Projekte"-Abonnements beträgt je nach Wahl einen Monat, zwei Monate oder ein Jahr ab Vertragsschluss.

5.3. Nach Ablauf des vorangegangen Vertragszeitraums verlängert sich Ihr entgeltliches "Metalance - Alle Projekte"-Abonnement automatisch um den jeweiligen Vertragszeitraum, wenn Sie nicht in den Einstellungen Ihres iTunes-Accounts mindestens 24 Stunden vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums die automatische Verlängerung deaktiviert haben.

5.4. Sie können das kostenlose Probeabo oder das kostenpflichtige "Metalance - Alle Projekte"-Abonnement jederzeit kündigen indem Sie die automatische Verlängerung in Ihrem iTunes Konto ausschalten. Dies muss spätestens 24 Stunden vor Ablauf des kostenlosen oder des kostenpflichtigen Abos geschehen, um eine Zahlung zu vermeiden. Die Kündigung wird nach dem letzten Tag der bestehenden Abolaufzeit wirksam und die "Metalance - Alle Projekte"-Funktionalität wird nicht mehr zur Verfügung stehen.

6. Vergütung und Rechnungstellung

6.1. Pro Vertragszeitraum ist die beim Vertragsschluss vereinbarte Vergütung fällig.

6.2. Die Vergütung ist für jeden Vertragszeitraum im Voraus fällig. Die Vergütung für den zweiten Vertragszeitraum und folgende Vertragszeiträume ist 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Vertragszeitraums fällig.

6.3. Bei Fälligkeit wird Ihr iTunes-Account in Höhe der vereinbarten Vergütung belastet.

6.4. Alle Vergütungen und Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es wird auf folgender Seite ausdrücklich anders vermerkt: https://www.metalance.com.

6.5. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Sie stimmen der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu.

7. Haftung

7.1. Metalance haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

7.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Metalance bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

7.3. Die Haftung gemäß Ziffer 7.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.6. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Metalance entsprechend.

7.7. Eine etwaige Haftung von Metalance für ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

7.8. Im Übrigen ist eine Haftung von Metalance ausgeschlossen.

7.9. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches und wenn Sie Kenntnis von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners erlangen oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.

8. Rechtswahl / Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

8.1. Aus der Nutzung von "Metalance - Alle Projekte" entstehende Rechtsstreitigkeiten sowie das durch die vorliegenden AGB geregelte Nutzungsverhältnis zwischen Metalance und dem Kunde unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für insoweit entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von Metalance, soweit eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

8.2. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB für die Zukunft jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit Veröffentlichung und nach entsprechender Mitteilung an den Kunden in Kraft, wenn der Kunde dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist, auf die er in der Mitteilung nochmals gesondert hingewiesen werden wird, widerspricht. In diesem Fall steht sowohl dem Kunden als auch Metalance ein Kündigungsrecht zu.

8.3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen werden durch solche ersetzt, deren Reglungsgehalt denen der unwirksam gewordenen möglichst nahe kommt.

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